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Ratschläge
zur Entsorgung von Chemikalien an Schulen
Chemikalienreste in Kleinmengen,
die aus Experimenten anfallen, müssen in getrennten Behältern
nach Gruppen gesammelt werden. Die dafür im Laborbedarf erhältlichen
Behälter stehen in einem dauerhaft gelüfteten Schrank an einem
kühlen Ort. Sie werden bei einem
Entsorgungsunternehmen oder an einer Schadstoffsammelstelle abgegeben.
Säure- und Laugenreste
wie Salzsäure und Natronlauge können nach dem Verdünnen
mit Wasser durch gegenseitige Neutralisation
vernichtet und in den Abguss gegeben werden (Vorsicht bei der Verdünnung
von Schwefelsäure). Problematische Stoffe
kommen in den Behälter für Säuren und Laugen. Werden Chemikalienflaschen
komplett aussortiert, sollte man die Stoffe in der Original-Flasche lassen
und diese zur Entsorgung abgeben.
Druckvorlage
als pdf-Datei
|
| Behälter |
Inhalt |
| G1 |
Flüssige organische
Abfälle ohne Halogene |
| G2 |
Flüssige organische
Abfälle mit Halogenen |
| G3 |
Feste organische Abfälle |
| G4 |
Anorganische Abfälle
mit Schwermetallen |
| SL |
Säuren und Laugen |
|
Die Schule und der Chemieunterricht
ist Vorbild für das verantwortungsbewusste Verhalten der Schüler
und Schülerinnen und die sachgerechte Entsorgung von gefährlichen
Stoffen. Tipps zur Chemikalienentsorgung im Haushalt findet man beispielsweise
unter "Chemie im Haushalt". Vor dem
Beginn jedes Experimentes muss von den Beteiligten geklärt werden,
welche Abfälle und Reste entstehen und wie diese gefahrlos entsorgt
werden können. Hinweise finden sich auch im Sicherheitsdatenblatt
des Lieferanten.
Mit besonders gefährlichen
Stoffen, die für die Gesundheit der Beteiligten ein hohes Gefährdungspotential
haben, sollte an den Schulen nicht mehr gearbeitet werden. Dies gilt insbesondere
für akut toxische Stoffe der Kategorien 1 und 2 , sowie für sämtliche
CMR-Stoffe. Werden kleine Mengen dieser Stoffe trotzdem verarbeitet, sind
die Versuche in jedem Fall im Abzug/in der Kapelle durchzuführen.
Schülerexperimente mit derartigen Stoffen sind zu vermeiden. Es wird
auch geraten, Versuche, bei denen Halogenkohlenwasserstoffe
entstehen, in der Schule nicht mehr durchzuführen. Für manche
Gefahrstoffe stehen oft weniger gefährliche Ersatzstoffe zur Verfügung,
zum Beispiel das Lösungsmittel Hexan, statt
Tetrachlorkohlenstoff
oder Toluol. Allerdings
ist das Hexan auch nicht ganz unproblematisch.
Die Menge an Stoffabfällen ist möglichst gering zu halten. Es
gilt: Gerade soviel einsetzen, dass der Effekt aus dem Experiment gerade
noch deutlich sichtbar ist. Die nachfolgende
Liste gibt Ratschläge zur Entsorgung spezieller Stoffe, einige davon
dürfen heute nicht mehr an Schulen eingesetzt werden (siehe Bemerkungen
für Schulen bei den jeweiligen Stoffen).
Ammoniumdichromat
(explosionsgefährlich mit weniger als 15% Wasseranteil, krebserzeugend)
Mit Wasser anfeuchten
und im Originalbehälter einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Keine
Aufbewahrung an Schulen.
Asbest
und Platinasbest (krebserzeugend)
Mit dem Vermerk "enthält
Asbest" bei einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Alte Gefäße
dürfen auf gar keinen Fall geöffnet oder umgefüllt werden.
Als Ersatz eignet sich ein Platin-Palladium-Katalysator auf Bimsstein.
Keine Aufbewahrung an Schulen, unbedingt entsorgen!
Batterien
mit Quecksilber oder Akkus mit Cadmium
Batterien in Folie verpacken
und einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Derartige Batterien oder Akkus
sind heute - abgesehen von wenigen Spezialanwendungen - nicht mehr erlaubt.
Brom
(bildet toxische Dämpfe)
Mit Wasser verdünnen
und mit Natriumthiosulfat zu Bromid reduzieren. Eine
Aufbewahrung an allgemeinbildenden Schulen wird nicht empfohlen.
Calciumcarbid
(bildet mit Wasser extrem entzündbares Ethin)
Reste im Abzug vorsichtig
mit Wasser versetzen und das entstehende Ethin
laufend mit dem Brenner abfackeln. Die anfallende Kalkmilch mit verdünnter
Schwefelsäure neutralisieren, den entstehenden Gips filtrieren. Das
Filtrat kann in das Abwasser, der Rückstand in den Hausmüll gegeben
werden. Frisches Calciumcarbid kann an Schulen aufbewahrt werden.
Cobalt(II)-chlorid
(krebserzeugend bei Berührung und beim Einatmen der Stäube)
Mit Wasser anfeuchten
und im Originalbehälter einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Schülerübungen
mit Cobaltsalzen sind nicht erlaubt. Die Aufbewahrung an Schulen ist problematisch.
Erdöl
oder Erdölgemisch
Das natürliche Erdöl
enthält viele giftige Komponenten. Im Chemikalienhandel für Schulen
ist ein "künstliches Rohöl" erhältlich, das von der Mineralölindustrie
extra für den Destillationsversuch hergestellt wurde.
Flusssäure
(starke Ätzwirkung, Lebensgefahr bei Berührung und beim Einatmen)
Flusssäure gehört
auf gar keinen Fall an allgemeinbildende Schulen. Beim Umgang mit Flusssäure
(und mit Fluorwasserstoff) ist unbedingt eine vollständige Schutzkleidung
zu tragen: Gesichtsvollschutz, Laborkittel, Gummimantel, intakte Handschuhe
aus Fluorkunststoff. Nach der folgenden Vorschrift könnte man Flusssäure
vernichten: Sie wird mit Wasser verdünnt, dann gibt man Natriumhydrogencarbonat
zur Neutralisation zu und anschließend wird mit Calciumhydroxid zu
Calciumfluorid ausgefällt. Das Produkt kann im Gefäß 4
entsorgt werden. Allerdings ist es empfehlenswert, das Vernichten von Flusssäure
einem Experten zu überlassen. Gelangen Spritzer auf die Haut, besteht
Lebensgefahr, auch wenn nach dem schnellen Abwaschen vorläufig keine
Symptome auftreten.
Gase
allgemein (Explosionsgefahr, toxische Wirkung)
Entzündbare Gase
wie Methan, Ethan,
Propan, Butan, Ethylen,
Kohlenstoffmonooxid, usw. können im explosionsgeschützten
Abzug/in der Kapelle abgefackelt oder abgesaugt werden, sofern es keine
großen Mengen sind und die Gase in einer Apparatur entstehen. Hierbei
sind die entsprechenden Sicherheitsvorschriften des Versuchs einzuhalten,
z.B. Rückschlagsicherung bei der Gasdüse, etc.. Wenn sich ein
explosionsfähiges Gemisch im Gefäß, im Abzug oder in einem
Raum gebildet hat, darf auf gar keinen Fall eine Zündquelle angeschaltet
werden. Kleinere Mengen an nicht brennbaren Gasen können im Abzug
durch Absaugen entsorgt werden. Gase mit akuter Toxizität dürfen
an Schulen nicht in Druckflaschen aufbewahrt werden.
Kaliumchlorat
(altes Kaliumchlorat ist oft verunreinigt und daher explosionsgefährlich)
Reste werden in Wasser
gelöst, danach mit verdünnter Salzsäure angesäuert
und mit Eisen- oder Zinkpulver zu Kaliumchlorid reduziert. Nach Umsetzung
mit Natronlauge wird die Schwermetalllösung im Gefäß 4
entsorgt. Frisches
und sauberes Kaliumchlorat kann an Schulen in Kleinmengen aufbewahrt werden.
Kaliumdichromat
und Kaliumchromat (krebserzeugende Stoffe)
Mit Wasser anfeuchten
und im Originalbehälter einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Chromate
könnten auch mit Natriumhydrogensulfitlösung (bei pH=2) zu den
weniger gefährlichen Chrom(III)-salzen umgewandelt werden (2 Stunden
warten). Eine Aufbewahrung an Schulen ist problematisch, die Entsorgung
wird empfohlen.
Kaliumcyanid
(stark toxisch, Gefahr der Freisetzung hochgiftiger Blausäuredämpfe)
Lösungen der Cyanide
dürfen auf gar keinen Fall mit Säuren in Berührung kommen.
Die Lösung wird auf pH=11 eingestellt und mit Kupfersulfat als Katalysator
versetzt. Danach tropft man im Abzug tropfenweise 30%ige Wasserstoffperoxidlösung
hinzu und belässt die Lösung für mindestens zwei Stunden.
Dann erfolgt die Entsorgung im Gefäß 4. So
könnte man das Cyanid vernichten, allerdings überlässt man
die Entsorgung am besten einem Experten. Bei Hautkontakt besteht akute
Lebensgefahr! Cyanide sollten an allgemeinbildenden Schulen nicht aufbewahrt
werden.
Kaliumpermanganat
(gewässergefährdend)
Anfeuchten und dicht
in geschlossenem Behälter aufbewahren. Dem Sondermüll mit der
Kennzeichnung "oxidierender Feststoff" zuführen. Kaliumpermanganat
kann in Kleinmengen an Schulen aufbewahrt werden.
Natriumfluorid
und Kaliumfluorid
Diese Fluoride können
mit Säuren den gefährlichen Fluorwasserstoff
bilden. Kleine Mengen der Lösungen in Wasser kann man so vernichten:
Die Lösung wird stark verdünnt und mit Natriumhydrogencarbonat
neutralisiert, dann gibt man Calciumhydroxid hinzu. Das ausgefällte
Calciumfluorid kommt in den Behälter für Schwermetallsalze, das
fluoridfreie Filtrat kann ins Abwasser gegeben werden.
Altes
Natrium und Kalium
(Bildung exlosionsfähiger Gasgemische bei Kontakt mit Wasser)
Kleine Mengen in größere
Portionen Brennspiritus geben, bei Kalium tertiären Butanol verwenden,
3 Tage stehen lassen, wegen der Wasserstoffentwicklung nur im Abzug, nach
vollständiger Reaktion mit Wasser verdünnen und mit verdünnter
Schwefelsäure neutralisieren, dann am besten einem Entsorgungsunternehmen
abgeben. Die Aufbewahrung und das Anschaffen von Kalium wird nicht empfohlen.
Natrium muss frisch und oxidfrei in Paraffinöl aufbewahrt werden.
Die Natriumbestände (in Kleinmengen) sind halbjährlich zu prüfen
und eventuell zu erneuern.
Perchlorsäure
(kann im reinen Zustand beim Erhitzen explodieren)
Anfeuchten und in einem
geschlossenem Behälter mit der Kennzeichnung "oxidierende Flüssigkeit"
dem Sondermüll zuführen. Perchlorsäure
sollte an allgemeinbildenden Schulen nicht aufbewahrt werden.
Phosgen
in Gasflaschen (stark toxisch, Lebensgefahr!)
und andere besonders
gefährliche Gas-Altlasten (z.B. Gase mit Fluoranteilen,
Ethylenoxid, Blausäure, u.a.) dürfen nicht durch Lehrkräfte
entsorgt werden, sie sind an allgemeinbildenden Schulen verboten. Hierfür
muss ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet werden.
Weißer
Phosphor (toxisch, dies gilt auch
für das Absperrwasser, selbstentzündlich an der Luft)
Im Absperrwasser und
einem sicher schließenden Gefäß einem Entsorgungsunternehmen
abgeben; kleine Mengen können auch mit Ethanol zusammen im Abzug/in
der Kapelle verbrannt werden. Geräte, die mit weißem Phosphor
in Berührung kamen, ausglühen und sorgfältig verbrennen,
Glasgeräte mit Kaliumpermanganat spülen.
Das Aufbewahren von weißem Phosphor an Schulen ist verboten.
Pikrinsäure
(explosionsgefährlich mit weniger als 23% Wasseranteil)
Mit Wasser anfeuchten
und im Originalbehälter mit Beschriftung ("Pikrinsäure angefeuchtet")
einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Eine Aufbewahrung an Schulen wird
nicht empfohlen.
Quecksilber
(toxisch, vor allem die Dämpfe)
Verschüttetes Quecksilber
sorgfältig sammeln (nur mit dem im Laborbedarf erhältlichen Quecksilber-Entsorgungssystem),
dies gilt auch bei zerbrochenen Quecksilberthermometern; mit Quecksilber
darf nur über einer Schale oder einem dichten Tablett gearbeitet werden;
Reste von Quecksilber oder seinen Salzen dürfen keinesfalls in den
Müll oder in den Abfluss gegeben werden, dies gilt auch für Batterien;
sie müssen gesondert gesammelt und einem Entsorgungsunternehmen abgegeben
werden. Quecksilber kann nur unter Beachtung der Vorschriften aufbewahrt
werden (Gefäß mit Quecksilber von zweitem, bruchsicheren Kunststoffgefäß
umgeben auf Quecksilberwanne kippsicher stehend in Schrank mit Abzug, Quecksilberentsorgungsset
muss daneben stehen). Das Aufbewahren von Quecksilber und Quecksilbersalzen
an allgemeinbildenden Schulen wird nicht empfohlen, bzw. ist in bestimmten
Bundesländern oder Kantonen verboten, eine Ausnahme bildet das weniger
toxische Quecksilbersulfid.
Schwefelkohlenstoff
und Ether (sehr leicht flüchtig, bilden
mit Luft explosionsfähige Gemische)
Kleinere Reste im Abzug
oder im Freien abbrennen; kühl und in dichten Gefäßen lagern;
größere Reste einem Entsorgungsunternehmen abgeben. Es darf
nur peroxidfreier Diethylether unter Lichtschutz in einem feuersicheren
Schrank unter Verschluss aufbewahrt werden. Bei einer Aufbewahrung im Kühlschrank
muss dieser explosionsgeschützt sein. Von einer Lagerung von Schwefelkohlenstoff
an allgemeinbildenden Schulen wird abgeraten.
Silbersalze
wie Silber(I)-nitrat oder Silber(I)-oxid
und deren Lösungen
Die Silbersalze (als
Feststoffe) können in Kleinmengen unter Lichtschutz an den Schulen
aufbewahrt werden. Silber(I)oxid
kann in kleinen Mengen (1g) durch Erhitzen zu Silber reduziert werden.
Achtung! Diese Reaktion kann auch heftig verlaufen!
Silbernitrat in wässriger
Lösung wird durch die Zugabe von Eisenspänen oder beim Erhitzen
mit Glucose zu Silber reduziert. Dann kann man die Lösung im Abguss
entsorgen. Generell wird empfohlen, Lösungen nicht aufzubewahren und
immer nur frische Ansätze zu verwenden (kleine PE-Tropfflasche mit
Alufolie umwickelt verwenden!).
Ammoniakalische Silbernitratlösungen
(Tollens Reagenz, Verspiegelungslösungen) dürfen auf gar keinen
Fall aufbewahrt werden, auch nicht zur Entsorgung! Man vernichtet sie sofort
nach dem Experimentieren durch das Zugeben von Glucose, dabei reduziert
das Silbersalz zu elementarem Silber. Nach dem Abfiltrieren wird das Filtrat
in den Ausguss gegeben. Das Filterpapier ist gut auszuwaschen und wird
auf einem Dreifuß im Abzug verbrannt (Achtung, explosive Reaktion
möglich!), reine Silberreste werden als Feststoff entsorgt. Generell
sind alle Gegenstände und die Unterlage nach jeder Arbeit mit Silbersalzen
mit viel Wasser nachzuspülen. Aufgrund der komplexen Entsorgung wird
eher davon abgeraten, an allgemeinbildenden Schulen mit Tollens Reagens
zu arbeiten. Für Verspiegelungsexperimente wird empfohlen, nur max.
3ml an Lösung in kleinen Reagenzgläsern einzusetzen.
Tetrachlorkohlenstoff
(toxisch und gewässergefährdend)
Reste im Sammelgefäß
"halogenhaltige organische Stoffe" entsorgen, braune oder lichtdichte Flasche
verwenden. Das Aufbewahren von Tetrachlorkohlenstoff an allgemeinbildenden
Schulen wird nicht empfohlen.
Wasserstoffperoxid
und Lösungen
Mit viel Wasser verdünnen
und in ein Gefäß mit der Beschriftung "Wasserstoffperoxidlösung"
geben. Das Gefäß darf nicht fest verschlossen werden. An einem
dunklen und kühlen Ort mit Abluftanlage aufbewahren und einem Entsorgungsunternehmen
abgeben. Unstabilisiertes Wasserstoffperoxid neigt zur spontanen Explosion.
Im Schullabor sollte nur die stabilisierte, 30%ige Wasserstoffperoxidlösung
gelagert werden. Die Aufbewahrung erfolgt in einer braunen Flasche an einem
lichtgeschützten und kühlen Ort. Für Schülerversuche
wird empfohlen, nur Lösungen bis zu einer Konzentration von 10% einzusetzen.