Sudan III C22H16N4O
Teflonverschluss |
Dunkelrotes Pulver
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Molmasse
352,388 g/mol
AGW keine Angaben
Dichte keine Angaben
Schmelzpunkt +195°C
Wasserlöslichkeit
unlöslich
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HP-Sätze P 280.1-3+7
Entsorgung G 3
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Etikett
drucken |
Dt. Bezeichnung
Synonyme (deutsch) |
Engl. Bezeichnung
Synonyme (engl.) |
CAS 85-86-9 |
Sudan III
1-[4-(Phenylazo)phenyl]azo-2-naphthol
Sudan Rot
C.I. 26100
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Sudan III
1-[4-(Phenylazo)phenyl]azo-2-naphthol
Sudan red
C.I. 26100
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Besondere Bemerkungen: In der deutschen RISU wird Sudan III als verbotener Stoff aufgeführt. Begründet wird dies mit der Verordnung TRGS 614 Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Die
RISU bezieht sich auf das potenzielle Spaltprodukt 4-Aminoazobenzol
(Anilingelb), das theoretisch bei der Aufnahme von Sudan III im
Körper entstehen kann. Hier besteht allerdings noch
Klärungsbedarf: Sudan III könnte zwar krebserzeugend wirken,
doch es stehen zu wenig Daten zur Verfügung. Daher ist Sudan III
nach GHS nicht als Gefahrstoff eingestuft. Als Alternative zum
Färben von
fetten Ölen eignet sich das mehrtägige Einlegen von gehackten
Peperoncinis. Dabei erhält man ein orange gefärbtes Öl.
Sudan III darf nicht als Lebensmittelfarbstoff und auch nicht in anderen
Produkten des Alltags verwendet werden. Eine Ausnahme stellt das
Färben von Mineralölen dar.
Eigenschaften
Sudan III ist ein Azo-Farbstoff, der als dunkelrotes
Pulver im Handel erhältlich ist.
Der Farbstoff ist in Wasser nicht löslich. Er löst sich gut in
Ethanol, Diethylether, Aceton, Paraffinöl und vor allem auch in
Fetten und fetten Ölen. Rizinusöl lässt sich zum Beispiel mit Sudan III leuchtend rot färben:
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Herstellung
Sudan III wird aus diazotiertem Aminoazobenzol und 2-Naphthol hergestellt. Durch eine
Azo-Kopplung entsteht der Farbstoff.
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Verwendung
Der
fettlösliche Farbstoff wurde früher zum Färben von
Wachsen und
Paraffinen zum Beispiel in Kerzen, Schuhcremes oder Lippenstiften
eingesetzt. Heute sind all diese Anwendungen in Alltags-Produkten nicht
mehr erlaubt. Eine Ausnahme bildet das Anfärben von
steuerbegünstigten Mineralölen wie Heizöl, um diese
kenntlich zu machen. In der Mikroskopie wird eine alkoholische
Sudan-III-Lösung zum Färben von Kork-Gewebe oder zum Nachweis
von Fetten eingesetzt.
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