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  Sudan III   C22H16N4O
Flasche 
Teflonverschluss
Sudan III



Dunkelrotes
Pulver
Molmasse 
352,388 g/mol



   


AGW  keine Angaben  
Dichte  keine Angaben
Schmelzpunkt  +195°C
Wasserlöslichkeit 
unlöslich
- -
HP-Sätze   P 280.1-3+7
Entsorgung  G 3
Etikett drucken Dt. Bezeichnung
Synonyme (deutsch)
Engl. Bezeichnung
Synonyme (engl.)
CAS  85-86-9 Sudan III
1-[4-(Phenylazo)phenyl]azo-2-naphthol
Sudan Rot
C.I. 26100
Sudan III
1-[4-(Phenylazo)phenyl]azo-2-naphthol
Sudan red
C.I. 26100
  
Besondere Bemerkungen: In der deutschen RISU wird Sudan III als verbotener Stoff aufgeführt. Begründet wird dies mit der Verordnung TRGS 614 Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Die RISU bezieht sich auf das potenzielle Spaltprodukt 4-Aminoazobenzol (Anilingelb), das theoretisch bei der Aufnahme von Sudan III im Körper entstehen kann. Hier besteht allerdings noch Klärungsbedarf: Sudan III könnte zwar krebserzeugend wirken, doch es stehen zu wenig Daten zur Verfügung. Daher ist Sudan III nach GHS nicht als Gefahrstoff eingestuft. Als Alternative zum Färben von fetten Ölen eignet sich das mehrtägige Einlegen von gehackten Peperoncinis. Dabei erhält man ein orange gefärbtes Öl. Sudan III darf nicht als Lebensmittelfarbstoff und auch nicht in anderen Produkten des Alltags verwendet werden. Eine Ausnahme stellt das Färben von Mineralölen dar.


Sudan III


Eigenschaften

Sudan III ist ein Azo-Farbstoff, der als dunkelrotes Pulver im Handel erhältlich ist. Der Farbstoff ist in Wasser nicht löslich. Er löst sich gut in Ethanol, Diethylether, Aceton, Paraffinöl und vor allem auch in Fetten und fetten Ölen.
Rizinusöl lässt sich zum Beispiel mit Sudan III leuchtend rot färben:


Sudan III
   
  
Herstellung 
  
Sudan III wird aus diazotiertem Aminoazobenzol und 2-Naphthol hergestellt. Durch eine Azo-Kopplung entsteht der Farbstoff.
   
   
Verwendung
   
Der fettlösliche Farbstoff wurde früher zum Färben von Wachsen und Paraffinen zum Beispiel in Kerzen, Schuhcremes oder Lippenstiften eingesetzt. Heute sind all diese Anwendungen in Alltags-Produkten nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme bildet das Anfärben von steuerbegünstigten Mineralölen wie Heizöl, um diese kenntlich zu machen. In der Mikroskopie wird eine alkoholische Sudan-III-Lösung zum Färben von Kork-Gewebe oder zum Nachweis von Fetten eingesetzt.

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