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GHS-Piktogramme für Gefahrstoffe  

Entsorgung Arbeitsblatt Gefahrensymbole
HP-Sätze 
 
Piktogramm Symbol Wirkungsbeispiele Sicherheit
GHS 01 Explodierende 
Bombe  
  
GHS01
Explodieren durch Feuer, Schlag, Reibung, Erwärmung; Gefahr durch Feuer, Luftdruck, Splitter. Nicht reiben oder stoßen, Feuer, Funken und jede Wärmeentwicklung vermeiden.
GHS 02 Flamme  
                
GHS02
Sind entzündbar; Flüssigkeiten bilden mit Luft explosionsfähige Mischungen; erzeugen mit Wasser entzündbare Gase oder sind selbstentzündbar. Von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten; Gefäße dicht schließen; brandsicher aufbewahren.
GHS 03 Flamme 
über Kreis     
    
GHS03
Wirken oxidierend und verstärken Brände. Bei Mischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsgefährliche Gemische.  Von brennbaren Stoffen fernhalten und nicht mit diesen mischen; sauber aufbewahren.
GHS 04 Gasflasche           
    
GHS04
Gasflaschen unter Druck können beim Erhitzen explodieren, tiefkalte Gase erzeugen Kälteverbrennungen. Nicht erhitzen; bei tiefkalten Gasen Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.
GHS 05 Ätzwirkung  
    
GHS05 
Zerstören Metalle und verätzen Körpergewebe; schwere Augenschäden sind möglich. Kontakt vermeiden; Schutzbrille und Handschuhe tragen. Bei Kontakt Augen und Haut mit Wasser spülen.
GHS 06 Totenkopf 
mit Knochen   
  
GHS06
Führen in kleineren Mengen sofort zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tode. Nicht einatmen, berühren,  verschlucken. Arbeitsschutz tragen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Stabile Seitenlage.
GHS 07 Ausrufezeichen    
                   
GHS07
Führen zu gesundheitlichen Schäden, reizen Augen, Haut oder Atemwegsorgane. Führen in größeren Mengen zum Tode. Wie oben; bei Hautreizungen oder Augenkontakt mit Wasser oder geeignetem Mittel spülen.
GHS 08 Gesundheits-gefahr 
                
GHS08
Wirken allergieauslösend, 
krebserzeugend (carcinogen), 
erbgutverändernd (mutagen), 
fortpflanzungsgefährdend und 
fruchtschädigend (reprotoxisch) 
oder organschädigend.
Vor der Arbeit mit solchen Stoffen muss man sich gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen. 
GHS 09 Umwelt  
   
GHS09
Sind für Wasserorganismen schädlich, giftig oder sehr giftig, akut oder mit Langzeitwirkung. Nur im Sondermüll entsorgen, keinesfalls in die Umwelt gelangen lassen.
 

  Gefahrenklassen
Klassifizierung in Verordnung EG Nr. 1272/2008 in Anhang I,
inkl. Überarbeitung C(2022) 9383 vom 19.12.2022 (Erläuterungen in Klammer)


Physikalisch-chemische Gefahren 
2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 
2.2 Entzündbare Gase 
2.3 Aerosole 
2.4 Oxidierende Gase 
2.5 Gase unter Druck 
2.6 Entzündbare Flüssigkeiten 
2.7 Entzündbare Feststoffe 
2.8 Selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische 
2.9 Pyrophore (selbstentzündbare) Flüssigkeiten 
2.10 Pyrophore Feststoffe 
2.11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische 
2.12 Stoffe oder Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgegeben 
2.13 Oxidierende Flüssigkeiten 
2.14 Oxidierende Feststoffe 
2.15 Organische Peroxide 
2.16 Stoffe und Gemische, die genüber Metallen korrosiv sind
2.17 Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische
 

Gesundheitsgefahren 
3.1 Akute Toxizität: 
oral (Aufnahme über den Mund), dermal (Haut) oder inhalativ (Einatmen) durch Gase/Dämpfe/Stäube  
Kategorie 1 oral (mittlere tödliche Dosis LD-50 oral bis 5 mg/kg Körpergewicht)  
Kategorie 2 oral (mittlere tödliche Dosis LD-50 oral über 5 bis 50 mg/kg Körpergewicht)   
Kategorie 3 oral (mittlere tödliche Dosis LD-50 oral über 50 bis 300 mg/kg Körpergewicht)   
Kategorie 4 oral (mittlere tödliche Dosis LD-50 oral über 300 bis 2000 mg/kg Körpergewicht)
  
3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 
Kategorien 1A, 1B, 1C (schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden)  
Kategorie 2 (Hautreizungen) 

3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 
Kategorie 1 (schwere Augenschäden) 
Kategorie 2 (schwere Augenreizung) 
 
3.4 Sensibiliserung der Atemwege/Haut (allergieauslösend) 
Inhalationsallergen (durch Einatmen) 
Hautallergen (bei Berührung mit der Haut) 
 
3.5 Keimzellen-Mutagenität (erbgutverändernd) 
Kategorie 1A (Stoffe, die bekannterweise vererbbare Mutationen in Keimzellen von Menschen verursachen) 
Kategorie 1B (Stoffe mit hoher Wahrscheinlichkeit) 
Kategorie 2 (Stoffe mit einem möglichen Potential) 
  
3.6 Karzinogenität (krebserzeugend) 
Kategorie 1A (erzeugen bekannterweise beim Menschen Krebs) 
Kategorie 1B (sind wahrscheinlich beim Menschen krebserzeugend) 
Kategorie 2 (stehen im Verdacht Krebs zu erzeugen) 
  
3.7 Reproduktionstoxizität (fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend) 
Beeinträchtigung von Sexualfunktion und Fruchtbarkeit (F, Fortpflanzungsfähigkeit), Beeinträchtigung der Entwicklung (D, Gefährdung des Embryos oder Schäden nach der Geburt) oder Wirkungen auf oder über die Laktation (L, Schäden über die Muttermilch) 
  
3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität einmalige Exposition (e.) 
z.B. Atemwege (A), Zentrales Nervensystem (ZNS), Leber (L)  
  
3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität wiederholte Exposition (w.) 
z.B. Atemwege, Zentrales Nervensystem (ZNS), Leber  
  
3.10 Aspirationsgefahr (Gefahr beim Eindringen einer Flüssigkeit oder eines Feststoffes in die Atemwege) 

3.11 Endokrine Störung (Hormonsystem) mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit
Kategorie 1 (Bekannte oder vermutete endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit)
Kategorie 2 (Verdacht auf endokrine Disruptoren für die Gesundheit)


Umweltgefahren
 
4.1 Gewässergefährdend  
chronisch oder akut (Langzeitwirkung oder unmittelbar)

4.2 Endokrine Störung für die Umwelt
Kategorie 1 (Bekannte oder vermutete endokrine Disruptoren für die Umwelt)
Kategorie 2 (Verdacht auf endokrine Disruptoren für die Umwelt)


4.3 Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften (PBT-Stoffe) oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften (vPvB-Stoffe)

4.4 Persistente, mobile und toxische Eigenschaften (PMT-Stoffe) oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften (vPvM-Stoffe)

  
5.1 Die Ozonschicht schädigend (Klasse nur innerhalb der EU) 
  

Die Klassen wiederum sind in Kategorien unterteilt. Je nach Kategorie wird ein entsprechendes Piktogramm und das Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ dazu geschrieben. Die innerhalb einer Klasse gefährlichsten Stoffe werden der Kategorie 1 zugeordnet. Den Gefahrenklassen sind bestimmte H-Sätze zugeordnet. Auf dem Etikett werden die HP-Sätze und die Adresse des Lieferanten/Herstellers ergänzt. 

     

Kategorien der Gefahrenklasse Entzündbare Flüssigkeiten

Einstufung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
GHS-  
Piktogramm
Signalwort Gefahr Gefahr Achtung
Gefahrenhinweis Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Flüssigkeit und Dampf entzündbar
H-Sätze H224 H225 H226
Flammpunkt 
Siedepunkt
< 23 °C + <= 35 °C  < 23 °C + > 35 °C  >= 23 °C + <= 60 °C 
     

Kategorien der Gefahrenklasse Akute Toxizität oral

Einstufung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
GHS-  
Piktogramm
Signalwort Gefahr Gefahr Gefahr Achtung
H-Sätze H300, H310, H330 H300, H310, H330 H301, H311, H331 H302, H312, H332
LD50 *) ATE <= 5 5 < ATE <= 50 50 < ATE <= 300 300 < ATE <= 2000
  
*) ATE = Schätzwert Akute Toxizität mg/kg Körpergewicht wird ermittelt aus:   LD50 = mittlere letale Dosis pro Kilogramm Körpergewicht



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