Zur Nutzung im Unterricht benötigt es eine Lizenz, die mit dem Datenträger erworben wird. Eine Einzellizenz kann privat zu Studienzwecken erworben werden. Die Nutzung im eigenen Unterricht ist damit eingeschlossen, da die Lizenzen personenbezogen sind. Mit einer Schullizenz dürfen alle fest angestellten Lehrkräfte einer Schule die Daten im Unterricht nutzen. Eine Nutzung im Internet, das Weitergeben, Verleihen oder Veröffentlichen ist jedoch nicht erlaubt.
Lizenzbestimmungen
Alle Lizenznehmer sind namentlich und mit einer verschlüsselten Nummer registriert. Inhalte dürfen vom Lizenznehmer im eigenen Unterricht der Schule, der Hochschule oder auch in öffentlichen Vorträgen präsentiert werden. Das Verwenden ist privat oder im Rahmen der eigenen Unterrichtsvorbereitung gestattet. Dies gilt auch für Sicherungskopien und Updates. Ausgedruckte Arbeitsmaterialien dürfen an eigene Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Eine Weitergabe digitaler Medien an Schüler ist nur in geringem Umfang gestattet. Werden elektronische Medien an Schüler weitergegeben, dann muss gewährleistet sein, dass nur eigene Schüler auf das Material zugreifen können und die Urheberrechtsbestimmungen bekannt gemacht wurden. Eine allgemeine Verfügbarkeit, beispielsweise im Internet, ist nicht zulässig.
Einzellizenz und Schullizenz
Mit dem Erhalt einer Einzellizenz erwirbt der Lizenznehmer eine Nutzungslizenz, die sich auf den in der Rechnung angegebenen Namen und dessen Rechnungsadresse bezieht. Mit dem Erwerb einer Schullizenz erweitert sich die Lizenz auf alle Lehrkräfte einer Schule mit einer Postadresse, während sie an der entsprechenden Schule angestellt sind. Mit einer Schullizenz dürfen die Inhalte auf ein schulinternes Netzwerk und auf allen der Schule oder Lehrkräften gehörenden Computern installiert werden. Bei einer Schullizenz ist auch die Nutzung an Projekttagen oder an offiziellen Ausstellungen der Schule mit eingeschlossen.
Einschränkungen
Weder die Lizenz, weder die Daten- und Informationsträger noch Teile davon dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers weitergegeben, verkauft, veröffentlicht, vermietet, verliehen (auch nicht von Bibliotheken) oder für Internet-Seiten verwendet werden. Enthaltene Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht werden.