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Kennzeichnung und Bedienung der Gasflaschen
 
Die farbliche Kennzeichnung der Gasflaschen ist innerhalb der EU und der Schweiz einheitlich festgelegt. Grundlage ist die Euro-Norm DIN EN 1089-3. Während der Übergangszeit bis Ende des Jahres 2006 wurde auf den Flaschen ein großes „N“ aufgedruckt (Neu, New, Nouveau), um Verwechslungen mit den alten Flaschen zu vermeiden. Die Farbkennzeichnung wird nur für die Flaschenschulter empfohlen, die Farbe des Flaschenkörpers ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem hat sich die Gas-Industrie auf bis zu drei Wahlmöglichkeiten festgelegt.
 
 
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In der Grafik sind aus didaktischen Gründen die ursprünglichen Farben der Flaschenkörper verwendet worden. In der Regel wird für den Flaschenkörper jedoch Grau oder die Farbe der Schulter verwendet. Bei Gasflaschen für die medizinische Verwendung ist der Flaschenkörper generell weiß. Damit lassen sich die industriellen Gase leicht von den medizinischen Gasen, die in der Regel eine größere Reinheit besitzen, unterscheiden. Der Gefahrgutaufkleber ist die einzige verbindliche Kennzeichnung des Flascheninhaltes. Dieser richtet sich nach den Vorschriften der GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn). Die Grafik stellt ein Beispiel zur Kennzeichnung einer Flasche mit technischem Sauerstoff dar.
 
 
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Gasflaschen mit Flüssiggas oder mit LPG (Liquefied Petroluem Gas) unterliegen einer anderen Norm. Bei Flüssiggas handelt es sich in der Regel um ein Gasgemisch mit hohem Anteil mit bis zu 95% Propan und geringen Anteilen Butan, Ethan, Ethen oder Butanisomeren. Propangasflaschen sind rot gefärbt, für Campingzwecke dürfen auch graue Flaschen eingesetzt werden. Auch sie werden mit einer entsprechenden Sicherheitskennzeichnung versehen. Manche Hersteller wie die Gebrüder Gloor AG in Burgdorf stellen farblich markierte Druckreduzierventile her, die auf die Schulterfarben der Gasflaschen abgestimmt sind. Damit lassen sich Verwechslungen beim Anschluss der Ventile vermeiden.
 
 
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Lupe(Foto mit freundl. Genehmigung der Gebr. Gloor AG)


Bei der Lagerung von Gasflaschen ohne Druckreduzierventil ist das Flaschenventil (1) generell geschlossen. Es darf nicht vor dem Aufsetzen des Reduzierventils geöffnet werden. Das Aufsetzen erfolgt mit Hilfe eines passenden Schraubschlüssels. Beim Öffnen des Flaschenventils (1) zeigt Manometer a den vorhandenen Flaschendruck an. Durch Multiplizieren des Flaschendrucks (zum Beispiel 100 Bar) mit dem Flaschenraum (zum Beispiel 12 Liter) erhält man die verfügbare Gasmenge in Liter (Beispiel: 100 × 12 = 1200 Liter). Mit dem Druckminderer (Stellschraube 2) lässt sich der Arbeitsdruck einstellen. Dieser bewegt sich im Schullabor in der Regel zwischen 0,5 und 1 Bar. Der Arbeitsdruck wird vom Manometer b angezeigt. Die Entnahme des Gases erfolgt durch Aufdrehen des Absperrventils (3). Es werden Schläuche aus Silicon empfohlen, da Gummischläuche leicht brüchig werden. Außerdem sind die Schläuche mindestens einmal jährlich zu erneuern. Es ist aus Sicherheitsgründen sehr wichtig, dass nach dem Ende der Arbeit die Ventile wieder geschlossen werden. Man dreht zunächst das Flaschenventil (1) fest zu und entlässt dann das restliche Gas durch Aufdrehen des Absperrventils (3) aus dem Druckreduzierventil. Danach wird die Stellschraube für den Arbeitsdruck (2) wieder zurückgefahren. Die Stellung der Stellschraube ist vor jeder Gasentnahme erneut zu überprüfen.

Hinweis: Für die Lagerung, den Transport und den Umgang mit Gasflaschen gelten für die Schulen bestimmte Vorschriften. In Deutschland sind diese in der RISU I-5 geregelt. Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick:
  • Die Lagerung der Druckgasflaschen erfolgt in einem Raum oder in einem Schrank mit Dauerbelüftung.
  • Sie dürfen nicht unter der Erdgleiche, in Fluren oder an den Rettungswegen gelagert werden.
  • Bei der Bereithaltung einer Wasserstoff-Flasche mit aufgesetztem Druckminderungs-Ventil ist ein Schutzbereich von zwei Metern einzuhalten. In diesem Bereich dürfen sich keine Zündquellen befinden.
  • Alle Teile der Sauerstoff-Flasche (Ventile, Schläuche, Glasrohre) müssen frei von Fetten, Ölen oder Glycerin gehalten werden. Organische Stoffe können sich mit reinem Sauerstoff von selbst entzünden.
  • Druckgasflaschen müssen vor dem Umstürzen gesichert werden. Die Gefahr besteht vor allem darin, dass der Druckminderer beschädigt wird.
  • Es wird nur eine Gasflasche pro Sorte bereitgehalten.
  • Gasflaschen mit toxischen Gasen der Kategorien 1 bis 3 (zum Beispiel Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff) oder mit ätzenden Gasen (Chlor, Chlorwasserstoff, Ammoniak) sind an Schulen nicht erlaubt.
  • Die Lieferung von Ersatzflaschen erfolgt nur durch Transportunternehmen. Die Rückgabe erfolgt nur mit der Stahlkappe.
  • Ventile, Schläuche oder Düsen sind regelmäßig auf Funktion und Dichtheit zu überprüfen. Schläuche werden in Intervallen ausgetauscht.
  • Gasflaschen dürfen niemals mit offenen Ventilen oder unter Arbeitsdruck im Manometer gelagert werden.

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