Kennzeichnung und Bedienung der Gasflaschen Die farbliche
Kennzeichnung der Gasflaschen ist innerhalb der EU und der Schweiz
einheitlich festgelegt.
Grundlage ist die Euro-Norm DIN EN 1089-3. Während der
Übergangszeit bis Ende des Jahres 2006 wurde auf den Flaschen ein großes
„N“ aufgedruckt
(Neu, New, Nouveau), um Verwechslungen mit den alten Flaschen zu
vermeiden.
Die Farbkennzeichnung wird nur für die Flaschenschulter empfohlen,
die Farbe des Flaschenkörpers ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem
hat
sich die Gas-Industrie auf bis zu drei Wahlmöglichkeiten festgelegt.
In der Grafik sind aus didaktischen Gründen
die ursprünglichen Farben der Flaschenkörper verwendet worden.
In der Regel wird für den Flaschenkörper jedoch Grau oder die
Farbe der Schulter verwendet. Bei Gasflaschen für die medizinische
Verwendung ist der Flaschenkörper generell weiß. Damit lassen
sich die industriellen Gase leicht von den medizinischen Gasen, die in
der Regel eine größere Reinheit besitzen, unterscheiden. Der Gefahrgutaufkleber ist die einzige
verbindliche Kennzeichnung des Flascheninhaltes. Dieser richtet sich nach
den Vorschriften der GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn).
Die Grafik stellt ein Beispiel zur Kennzeichnung einer Flasche mit technischem
Sauerstoff dar.
Gasflaschen mit Flüssiggas oder mit
LPG (Liquefied Petroluem Gas) unterliegen einer anderen Norm. Bei Flüssiggas
handelt es sich in der Regel um ein Gasgemisch mit hohem Anteil mit bis zu 95% Propan
und geringen Anteilen Butan, Ethan, Ethen oder Butanisomeren. Propangasflaschen
sind rot gefärbt, für Campingzwecke dürfen auch graue Flaschen
eingesetzt werden. Auch sie werden mit einer entsprechenden Sicherheitskennzeichnung
versehen. Manche Hersteller wie die Gebrüder
Gloor AG in Burgdorf stellen farblich markierte Druckreduzierventile
her, die auf die Schulterfarben der Gasflaschen abgestimmt sind. Damit
lassen sich Verwechslungen beim Anschluss der Ventile vermeiden.
(Foto mit freundl. Genehmigung der Gebr. Gloor AG) Bei der Lagerung von Gasflaschen ohne
Druckreduzierventil ist das Flaschenventil (1) generell geschlossen.
Es darf nicht vor dem Aufsetzen des Reduzierventils geöffnet werden.
Das Aufsetzen erfolgt mit Hilfe eines passenden Schraubschlüssels.
Beim Öffnen des Flaschenventils (1) zeigt Manometer a
den vorhandenen Flaschendruck an. Durch Multiplizieren des Flaschendrucks
(zum Beispiel 100 Bar) mit dem Flaschenraum (zum Beispiel 12 Liter) erhält man die
verfügbare Gasmenge in Liter (Beispiel: 100 × 12 = 1200 Liter). Mit dem
Druckminderer (Stellschraube 2) lässt sich der Arbeitsdruck
einstellen. Dieser bewegt sich im Schullabor in der Regel zwischen 0,5
und 1 Bar. Der Arbeitsdruck wird vom Manometer b
angezeigt. Die Entnahme des Gases erfolgt durch Aufdrehen des Absperrventils
(3). Es werden Schläuche aus Silicon empfohlen, da Gummischläuche
leicht brüchig werden. Außerdem sind die Schläuche mindestens
einmal jährlich zu erneuern. Es ist aus Sicherheitsgründen sehr
wichtig, dass nach dem Ende der Arbeit die Ventile wieder geschlossen werden.
Man dreht zunächst das Flaschenventil (1) fest zu und entlässt
dann das restliche Gas durch Aufdrehen des Absperrventils (3) aus
dem Druckreduzierventil. Danach wird die Stellschraube für den Arbeitsdruck
(2) wieder zurückgefahren. Die Stellung der Stellschraube ist
vor jeder Gasentnahme erneut zu überprüfen.
Hinweis: Für die Lagerung, den Transport und den Umgang mit Gasflaschen gelten für die Schulen bestimmte Vorschriften. In Deutschland sind diese in der RISU I-5 geregelt. Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick:
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